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Kündigungsfristen

Kündigungsfristen und Probezeit: was § 622 BGB vorgibt und was Sie vereinbaren dürfen

Kündigungsfristen gehören zu den Angaben, die ein Arbeitsvertrag nach dem Nachweisgesetz enthalten muss — und zu den Klauseln, die besonders oft falsch formuliert sind. Diese Seite erklärt die gesetzliche Staffel, die Probezeit, die Fristberechnung mit konkreten Daten und die Spielräume für vertragliche Abweichungen.

Stand: 2026-10-15

Die gesetzliche Staffel nach Betriebszugehörigkeit

Die verlängerten Fristen gelten nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Kündigt der Arbeitnehmer, bleibt es ohne vertragliche Regelung bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, auch nach 20 Jahren. Viele Arbeitsverträge übertragen die verlängerten Fristen deshalb auf beide Seiten — das ist zulässig und schützt den Arbeitgeber vor kurzfristigen Abgängen erfahrener Beschäftigter.

Maßgeblich ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Betrieb oder Unternehmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen mit; die frühere Ausnahme steht seit Jahren nicht mehr im Gesetz.

Kündigungsfristen für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB
Bestand des ArbeitsverhältnissesFrist bei Kündigung durch den ArbeitgeberTermin
Probezeit, höchstens 6 Monate2 WochenJeder Tag
Bis unter 2 Jahre4 WochenZum 15. oder zum Monatsende
Ab 2 Jahren1 MonatZum Monatsende
Ab 5 Jahren2 MonateZum Monatsende
Ab 8 Jahren3 MonateZum Monatsende
Ab 10 Jahren4 MonateZum Monatsende
Ab 12 Jahren5 MonateZum Monatsende
Ab 15 Jahren6 MonateZum Monatsende
Ab 20 Jahren7 MonateZum Monatsende

Rechenbeispiele mit Zugang und Kündigungstermin

Der Zugangstag selbst zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB); eine Wochen- oder Monatsfrist läuft am gleichnamigen beziehungsweise gleichzahligen Tag ab (§ 188 Abs. 2 BGB).

Der Zugang ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann — etwa durch Einwurf in den Briefkasten zu einer Zeit, zu der mit der Leerung zu rechnen ist. Wer knapp vor einem Termin kündigt, sollte die Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder durch einen Boten zustellen lassen, der den Einwurf bezeugen kann.

Gerechnete Beispiele für 2026
SituationZugang der KündigungFristEnde des Arbeitsverhältnisses
Kündigung in der ProbezeitDienstag, 10.03.20262 WochenDienstag, 24.03.2026
Grundfrist, Termin MonatsendeDienstag, 03.03.20264 Wochen31.03.2026 — spätester Zugangstag für diesen Termin
Grundfrist, einen Tag späterMittwoch, 04.03.20264 Wochen15.04.2026, weil der 31.03. nicht mehr erreicht wird
Grundfrist, Termin zum 15.Mittwoch, 18.03.20264 Wochen15.04.2026 — spätester Zugangstag für diesen Termin
Arbeitgeber nach 6 JahrenDonnerstag, 30.04.20262 Monate zum Monatsende30.06.2026
Arbeitgeber nach 6 Jahren, einen Tag späterFreitag, 01.05.20262 Monate zum Monatsende31.07.2026

Probezeit: was sie bewirkt und was nicht

  • Die Probezeit muss vereinbart werden; ohne Vereinbarung gibt es keine. Sie verkürzt nur die Kündigungsfrist auf zwei Wochen, längstens für sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Entscheidend ist der Zugang: Geht die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zu, gilt noch die Zwei-Wochen-Frist, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst danach endet. Beginnt die Arbeit am 01.04.2026 mit sechs Monaten Probezeit, ist der 30.09.2026 der letzte Tag für den Zugang.
  • Unabhängig von der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz erst nach mehr als sechs Monaten Bestand und nur in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (§§ 1, 23 KSchG). Eine kürzere Probezeit ändert an dieser Wartezeit nichts.
  • Eine Probezeit über sechs Monate hinaus kann die verkürzte Frist nicht verlängern. In befristeten Verträgen muss sie zudem im Verhältnis zur Laufzeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).
  • Für Auszubildende gelten eigene Regeln: Probezeit von einem bis vier Monaten, in der jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann (§§ 20, 22 BBiG).

Was Sie vertraglich abweichend vereinbaren dürfen

Längere Fristen

Längere Fristen als im Gesetz sind jederzeit zulässig, etwa drei Monate zum Quartalsende. Für den Arbeitnehmer darf die Frist dabei nicht länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Kürzere Fristen nur ausnahmsweise

Kürzer als vier Wochen geht einzelvertraglich nur bei einer vorübergehenden Aushilfe in den ersten drei Monaten. Kleinbetriebe mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern dürfen auf feste Termine verzichten, die vier Wochen aber nicht unterschreiten (§ 622 Abs. 5 BGB).

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag kann von allen Fristen abweichen. Nicht tarifgebundene Parteien können die tariflichen Fristen im Geltungsbereich des Tarifvertrags vertraglich übernehmen (§ 622 Abs. 4 BGB).

Kündigung vor Arbeitsantritt

Ob schon vor dem ersten Arbeitstag gekündigt werden kann und wann die Frist dann beginnt, sollte der Vertrag ausdrücklich regeln. Fehlt eine Regelung, beginnt die Frist nach der Rechtsprechung in der Regel mit dem Zugang der Kündigung, nicht erst mit dem vereinbarten Arbeitsbeginn.

Form und Klagefrist

Jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder mit qualifizierter elektronischer Signatur ist deshalb unwirksam. Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag.

Will der Arbeitnehmer die Kündigung angreifen, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben (§ 4 KSchG). Seit 2022 gehört diese Frist zu den Pflichtangaben des Nachweisgesetzes und damit in den Arbeitsvertrag. Für bestimmte Gruppen gilt besonderer Kündigungsschutz, unter anderem für Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Beschäftigte in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder; prüfen Sie vor jeder Kündigung, ob ein solcher Schutz besteht.

So geht es mit mitarbeitervertraege.io

  • Kündigungsparagraph immer mit Schriftformerfordernis und Hinweis auf die Klagefrist
  • Probezeit für Ausbildungsverträge gegen den Rahmen von einem bis vier Monaten geprüft
  • Übersicht „Fristen im Blick“ zeigt endende Probezeiten der nächsten 90 Tage
  • 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar

mitarbeitervertraege.io übernimmt die Staffel des § 622 BGB in den Vertragstext und prüft vereinbarte Abweichungen: Eine Probezeit über sechs Monate, eine Grundfrist unter vier Wochen werden gemeldet, bevor der Vertrag entsteht; bei verlängerten Fristen erinnert ein Hinweis daran, dass sie für beide Seiten gleich gelten müssen.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen, ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende, wenn eine Probezeit vereinbart ist und sie höchstens sechs Monate dauert (§ 622 Abs. 3 BGB). Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden. Maßgeblich ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit zugeht.

Gelten die längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer?

Nach dem Gesetz nicht: Die Staffel des § 622 Abs. 2 BGB gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag kann die verlängerten Fristen aber auf beide Seiten erstrecken. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer nie länger gebunden sein als der Arbeitgeber.

Darf die Probezeit länger als sechs Monate sein?

Vereinbaren lässt sich eine längere Erprobungsphase, die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt aber höchstens sechs Monate. Danach gelten die regulären Fristen. Auch die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes verlängert sich durch eine längere Probezeit nicht.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, weil § 623 BGB ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben verlangt und die elektronische Form ausschließt. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen und auch für einen Aufhebungsvertrag.

Ab wann zählt die Betriebszugehörigkeit für die Kündigungsfrist?

Ab dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses im selben Betrieb oder Unternehmen bis zum Zugang der Kündigung. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen mit. Frühere Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber können je nach Unterbrechung angerechnet werden; im Zweifel ist der Einzelfall zu prüfen.

Muss die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stehen?

Ja, das Kündigungsverfahren mit Schriftform, Fristen und Klagefrist gehört zu den Pflichtangaben nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 14 NachwG. Gilt die gesetzliche Regelung, darf auf § 622 BGB verwiesen werden (§ 2 Abs. 4 NachwG).

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

  • § 622 BGB — Kündigungsfristen, Probezeit, abweichende Vereinbarungen
  • § 623 BGB — Schriftform der Kündigung, elektronische Form ausgeschlossen
  • § 188 BGB — Fristende
  • § 4 KSchG — Klagefrist von drei Wochen
  • § 23 KSchG — Schwellenwert für den allgemeinen Kündigungsschutz

Kündigungsregeln, die zum Gesetz passen

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