Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag erstellen: so entsteht ein vollständiger und wirksamer Vertrag
Wer einen Arbeitsvertrag erstellt, schreibt kein freies Dokument: Nachweisgesetz, Mindestlohn, Urlaubs-, Arbeitszeit- und Befristungsrecht geben einen Rahmen vor, den keine Vorlage unterschreiten darf. Diese Anleitung richtet sich an Geschäftsführung, Inhaber und Personalverantwortliche kleiner und mittlerer Unternehmen, die einen Arbeitsvertrag selbst aufsetzen oder eine ältere Vorlage auf den Rechtsstand 2026 bringen wollen.
Stand: 2026-10-15
Was ein Arbeitsvertrag regelt — und was das Gesetz ohnehin festlegt
Ein Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zu weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit und den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 611a BGB). Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, entscheidet die tatsächliche Durchführung, nicht die Überschrift: Ein als „freie Mitarbeit“ bezeichneter Vertrag ist ein Arbeitsvertrag, wenn die Person in Ihre Abläufe eingegliedert ist und Weisungen zu Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit erhält.
Für den Abschluss selbst schreibt das Gesetz keine Form vor — ein Arbeitsvertrag kommt auch mündlich zustande. Trotzdem braucht jedes Arbeitsverhältnis ein Dokument: Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein vollständiger schriftlicher Arbeitsvertrag ersetzt diesen Nachweis (§ 2 Abs. 5 NachwG). Wer also einen sauberen Vertrag erstellt, erledigt die Nachweispflicht gleich mit.
Viele Inhalte stehen ohnehin nicht zur Verhandlung. Mindestlohn, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch dann, wenn der Vertrag schweigt — und eine Klausel, die sie unterschreitet, ist insoweit unwirksam. Der Vertrag ergänzt diesen Rahmen um das, was nur Sie festlegen können: Tätigkeit, Vergütung oberhalb der Untergrenzen, Arbeitszeitmodell, zusätzlicher Urlaub, Probezeit, Nebenabreden und Ausschlussfristen.
Aufbau eines Arbeitsvertrags Paragraph für Paragraph
Diese Gliederung deckt die Pflichtangaben des Nachweisgesetzes ab und lässt sich für Vollzeit, Teilzeit und Minijob gleichermaßen verwenden.
| Paragraph | Inhalt | Worauf Sie achten | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| § 1 Vertragsparteien | Firma mit Rechtsform und Anschrift, Name und Anschrift des Arbeitnehmers | Vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft nennen | § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 NachwG |
| § 2 Beginn und Dauer | Eintrittsdatum, bei Befristung Enddatum oder vorhersehbare Dauer | Befristung nur mit Schriftform vor Arbeitsbeginn wirksam | Nr. 2 und 3 NachwG, § 14 Abs. 4 TzBfG |
| § 3 Tätigkeit und Arbeitsort | Stellenbezeichnung, kurze Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Orte bzw. freie Ortswahl | Versetzungsvorbehalt klar begrenzen | Nr. 4 und 5 NachwG, § 106 GewO |
| § 4 Probezeit | Dauer der Probezeit, verkürzte Kündigungsfrist | Höchstens sechs Monate für die Zwei-Wochen-Frist | Nr. 6 NachwG, § 622 Abs. 3 BGB |
| § 5 Arbeitszeit | Wochenstunden, Verteilung, Pausen, Ruhezeiten, Schichtsystem | Bei Abrufarbeit Mindeststunden und Referenzzeiten angeben | Nr. 8 und 9 NachwG, §§ 3–5 ArbZG, § 12 TzBfG |
| § 6 Überstunden | Ob und unter welchen Voraussetzungen Überstunden angeordnet werden dürfen | Pauschalabgeltung nur mit klar bestimmtem Umfang | Nr. 10 NachwG, § 307 BGB |
| § 7 Vergütung | Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen getrennt, Fälligkeit, Auszahlungsart | Effektiven Stundenlohn gegen den Mindestlohn rechnen | Nr. 7 NachwG, § 1 MiLoG |
| § 8 Betriebliche Altersversorgung | Name und Anschrift des Versorgungsträgers | Entfällt, wenn der Versorgungsträger selbst informieren muss | Nr. 13 NachwG |
| § 9 Urlaub | Jahresurlaub in Arbeitstagen, Umgang mit Mehrurlaub | Gesetzlich 24 Werktage, also 20 Tage bei fünf Arbeitstagen | Nr. 11 NachwG, § 3 BUrlG |
| § 10 Arbeitsverhinderung und Krankheit | Anzeige- und Nachweispflicht, Entgeltfortzahlung | Sechs Wochen Entgeltfortzahlung sind nicht abdingbar | §§ 3, 5, 12 EFZG |
| § 11 Fortbildung | Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung | Rückzahlungsklauseln nur gestaffelt und verhältnismäßig | Nr. 12 NachwG |
| § 12 Kündigung | Schriftform, Fristen beider Seiten, Frist für die Kündigungsschutzklage | Arbeitnehmer-Frist nie länger als Arbeitgeber-Frist | Nr. 14 NachwG, §§ 622, 623 BGB, § 4 KSchG |
| § 13 Verschwiegenheit, Nebentätigkeit | Geheimhaltung, Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten | Nebentätigkeitsverbot nur bei berechtigtem Interesse | § 241 Abs. 2 BGB |
| § 14 Ausschlussfristen | Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen | Mindestens drei Monate, Mindestlohn und Haftung für Vorsatz ausnehmen | § 3 MiLoG, §§ 202, 307 BGB |
| § 15 Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen | Allgemeiner Hinweis auf anwendbare Kollektivregelungen | Auch ohne Tarifbindung: Hinweis, dass keine gelten | Nr. 15 NachwG |
| § 16 Schlussbestimmungen | Änderungen, salvatorische Klausel, Aushändigung | Empfang des Vertrags dokumentieren | § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG |
In sieben Schritten zum fertigen Vertrag
- Schritt 1 — Vertragsart bestimmen: Unbefristet oder befristet, Vollzeit oder Teilzeit, geringfügig oder sozialversicherungspflichtig, Werkstudent oder Auszubildender. Die Vertragsart entscheidet über Form, Grenzwerte und zusätzliche Pflichtangaben; ein Ausbildungsvertrag folgt etwa § 11 BBiG statt dem Nachweisgesetz.
- Schritt 2 — Stammdaten erfassen: Vollständige Firma und Anschrift, vertretungsberechtigte Person, Name und Wohnanschrift des Arbeitnehmers, Eintrittsdatum. Fehler an dieser Stelle tauchen später in jedem Schreiben wieder auf.
- Schritt 3 — Tätigkeit und Ort beschreiben: Eine kurze, aber treffende Beschreibung genügt. Je enger die Tätigkeit gefasst ist, desto kleiner ist der Spielraum für spätere Versetzungen; je weiter, desto wichtiger ist ein klarer Versetzungsvorbehalt.
- Schritt 4 — Vergütung und Arbeitszeit zusammen festlegen: Monatsgehalt und Wochenstunden bestimmen gemeinsam den effektiven Stundenlohn. Rechnen Sie ihn aus und vergleichen Sie ihn mit dem Mindestlohn des Jahres, in dem der Vertrag läuft — nicht nur des Eintrittsjahres.
- Schritt 5 — Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen eintragen: Urlaub in Arbeitstagen angeben, Probezeit auf höchstens sechs Monate begrenzen, Kündigungsfristen so wählen, dass der Arbeitnehmer nie an eine längere Frist gebunden ist als der Arbeitgeber.
- Schritt 6 — Zusatzvereinbarungen bewusst entscheiden: Ausschlussfristen, Verschwiegenheit, Nebentätigkeit, Rückzahlung von Fortbildungskosten, nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Jede dieser Klauseln hat eigene Wirksamkeitsvoraussetzungen; was Sie nicht brauchen, lassen Sie weg.
- Schritt 7 — Form wählen und übergeben: Unbefristete Verträge in Textform mit Aufforderung zum Empfangsnachweis oder klassisch auf Papier; Befristungen und Wettbewerbsverbote auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten vor Arbeitsbeginn. Eine Ausfertigung bleibt in der Personalakte.
Gesetzliche Untergrenzen 2026 auf einen Blick
Diese Werte gelten unabhängig vom Vertragstext; eine Vereinbarung darunter ist insoweit unwirksam.
| Regelung | Wert 2026 | Ausblick | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € brutto je Zeitstunde | 14,60 € ab 01.01.2027 | § 1 MiLoV5 |
| Minijob-Verdienstgrenze | 603 € im Monat | 633 € ab 01.01.2027 (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) | § 8 Abs. 1a SGB IV |
| Mindesturlaub | 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei Fünf-Tage-Woche | — | § 3 BUrlG |
| Werktägliche Arbeitszeit | 8 Stunden, bis 10 Stunden mit Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden in 6 Monaten oder 24 Wochen | — | § 3 ArbZG |
| Ruhezeit | 11 Stunden ununterbrochen nach Arbeitsende | — | § 5 ArbZG |
| Probezeit mit verkürzter Frist | Höchstens 6 Monate, Kündigungsfrist 2 Wochen | — | § 622 Abs. 3 BGB |
| Grundkündigungsfrist | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende | Für den Arbeitgeber verlängert nach Betriebszugehörigkeit | § 622 Abs. 1 und 2 BGB |
| Entgeltfortzahlung bei Krankheit | Bis zu 6 Wochen, Anspruch nach 4 Wochen Beschäftigung | — | § 3 EFZG |
| Mindestausbildungsvergütung 1. Jahr | 724 € bei Ausbildungsbeginn 2026 | 764 € bei Ausbildungsbeginn 2027 | § 17 Abs. 2 BBiG mit Bekanntmachungen 2026 und 2027 |
Rechenbeispiel: Monatsgehalt gegen den Mindestlohn prüfen
Ein Beispiel: Vereinbart sind 2.300 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden. Ein Monat hat im Durchschnitt 52 ÷ 12 = 4,333 Wochen, also 40 × 4,333 = 173,33 Arbeitsstunden. Der effektive Stundenlohn beträgt 2.300 € ÷ 173,33 = 13,27 €. Das liegt 2026 unter dem Mindestlohn von 13,90 €.
Damit der Vertrag 2026 hält, braucht es mindestens 173,33 × 13,90 € = 2.409,33 € im Monat. Ab dem 1. Januar 2027 sind es bei unveränderter Arbeitszeit 173,33 × 14,60 € = 2.530,67 €. Wer heute einen Vertrag mit Beginn im Herbst 2026 erstellt, sollte deshalb gleich festlegen, wie die Vergütung zum Jahreswechsel angepasst wird — sonst unterschreitet ein zulässiger Vertrag nach wenigen Monaten die Untergrenze.
Für den Mindestlohn zählen grundsätzlich nur Bestandteile, die Gegenleistung für die normale Arbeitsleistung sind und im jeweiligen Monat gezahlt werden. Ein jährlich ausgezahltes Weihnachtsgeld hebt den Stundenlohn in den übrigen elf Monaten nicht an. Führen Sie Grundgehalt und Sonderzahlungen deshalb getrennt auf, wie es § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 7 NachwG ohnehin verlangt.
Klauseln, die in der Praxis häufig unwirksam sind
Arbeitsverträge sind fast immer vorformulierte Bedingungen; jede Klausel muss deshalb klar, verständlich und ausgewogen sein (§§ 305 ff. BGB).
Ausschlussfrist ohne Ausnahmen
Eine Verfallklausel, die auch den Mindestlohn erfasst oder kürzer als drei Monate ist, hält einer Prüfung regelmäßig nicht stand. Nehmen Sie Mindestlohnansprüche, Haftung für Vorsatz und Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ausdrücklich aus.
Pauschale Überstundenabgeltung
„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist ohne Angabe, wie viele Stunden gemeint sind, intransparent. Wer Mehrarbeit pauschal abgelten will, nennt eine konkrete Höchstzahl je Monat.
Längere Bindung für den Arbeitnehmer
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Wer die Frist des Arbeitnehmers verlängert, muss die eigene mindestens gleich lang ansetzen.
Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bindet nur, wenn der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zahlt (§ 74 Abs. 2 HGB). Es braucht außerdem Schriftform und darf zwei Jahre nicht überschreiten.
Probezeit über sechs Monate
Eine längere Probezeit kann vereinbart werden, die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt aber höchstens sechs Monate. In befristeten Verträgen muss die Probezeit zudem im Verhältnis zur Dauer der Befristung stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).
Versetzung ohne Grenzen
Ein Versetzungsvorbehalt, der auch geringerwertige Tätigkeiten oder beliebige Orte ohne Rücksicht auf die Interessen des Arbeitnehmers erlaubt, kann ihn unangemessen benachteiligen. Das Weisungsrecht nach § 106 GewO reicht nur so weit, wie billiges Ermessen es trägt.
Form und Übergabe: Textform, Schriftform, Empfangsnachweis
Seit dem 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform abfassen und elektronisch übermitteln, etwa als PDF per E-Mail. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer das Dokument öffnen, speichern und ausdrucken kann und mit der Übermittlung aufgefordert wird, den Empfang zu bestätigen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG). Verlangt der Arbeitnehmer trotzdem eine Niederschrift auf Papier, ist sie unverzüglich nachzureichen.
Diese Erleichterung gilt nicht in den Branchen des § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes — unter anderem Bau, Gastronomie und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Gebäudereinigung, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetikgewerbe. Dort bleibt es bei der unterzeichneten Niederschrift auf Papier.
Unabhängig von der Branche verlangen zwei Vertragsinhalte immer die Schriftform: die Befristung (§ 14 Abs. 4 TzBfG) und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (§ 74 Abs. 1 HGB). Schriftform heißt eigenhändige Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde oder eine qualifizierte elektronische Signatur beider Seiten (§§ 126, 126a BGB). Eine eingescannte oder per Maus gezeichnete Unterschrift genügt dafür nicht.
Fristen für die Aushändigung
In der Praxis ist es einfacher, alle Angaben in einem einzigen Vertrag vor dem ersten Arbeitstag zu übergeben. Wer die Fristen versäumt oder Angaben unvollständig aushändigt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld beträgt bis zu 2.000 € (§ 4 NachwG).
| Angaben | Spätestens |
|---|---|
| Name und Anschrift der Parteien, Arbeitsentgelt mit allen Bestandteilen, Arbeitszeit mit Pausen, Ruhezeiten und Schichtsystem | Am ersten Tag der Arbeitsleistung |
| Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Abrufarbeit, Überstundenregelung | Am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn |
| Urlaub, Fortbildung, Altersversorgung, Kündigungsverfahren, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen | Einen Monat nach dem vereinbarten Beginn |
So geht es mit mitarbeitervertraege.io
- Neun Vertragstypen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Werkstudent, Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum, Ausbildung, freier Dienstvertrag, Geschäftsführer
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- Vertragstext aus einem regelbasierten Grundtext, den die KI sprachlich verfeinert, ohne Zahlen, Fristen oder Klauseln hinzuzufügen; jeder Paragraph lässt sich auf Klick in Alltagssprache erklären
- PDF mit Unterschriftenblock und digitaler Unterschriftsablauf; bei Befristung und Wettbewerbsverbot ist die Online-Unterschrift gesperrt und der Weg über Papier vorgegeben
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Häufige Fragen
Darf ich als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag selbst erstellen?
Ja. Es gibt keine Pflicht, einen Arbeitsvertrag von einem Anwalt aufsetzen zu lassen. Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben nach § 2 NachwG enthalten sind und keine Klausel gegen zwingendes Recht oder die AGB-Kontrolle verstößt. Bei Tarifbindung, Betriebsrat oder ungewöhnlichen Vergütungsmodellen lohnt sich eine zusätzliche anwaltliche Prüfung.
Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?
Ja, der Arbeitsvertrag selbst ist formfrei und kommt auch mündlich zustande. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber trotzdem schriftlich oder in Textform nachweisen und fristgerecht aushändigen. Eine mündlich vereinbarte Befristung ist dagegen unwirksam; das Arbeitsverhältnis gilt dann als unbefristet (§ 16 TzBfG).
Welche Angaben müssen am ersten Arbeitstag vorliegen?
Name und Anschrift der Vertragsparteien, die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts mit Fälligkeit und Auszahlungsart sowie die vereinbarte Arbeitszeit mit Pausen, Ruhezeiten und gegebenenfalls Schichtsystem. Die übrigen Angaben dürfen nach sieben Tagen beziehungsweise einem Monat folgen, wie § 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG es festlegt.
Wie viele Urlaubstage muss ein Arbeitsvertrag mindestens vorsehen?
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage im Jahr, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind das 20 Arbeitstage, bei vier Arbeitstagen 16. Mehr Urlaub ist jederzeit möglich; für den vertraglichen Mehrurlaub dürfen Sie abweichende Regeln etwa zum Verfall vereinbaren.
Kann ich eine alte Arbeitsvertragsvorlage weiterverwenden?
Nur nach Prüfung. Ältere Vorlagen enthalten häufig veraltete Beträge, keine Frist zur Kündigungsschutzklage, keine Angaben zu Ruhezeiten oder Fortbildung und Ausschlussfristen ohne Mindestlohn-Ausnahme. Prüfen Sie jede Zahl gegen den Stand 2026 und gleichen Sie die Gliederung mit den 15 Pflichtangaben des Nachweisgesetzes ab.
Muss der Arbeitnehmer den Vertrag unterschreiben?
Für einen unbefristeten Vertrag ist seine Unterschrift keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Bei Übermittlung in Textform genügt der angeforderte Empfangsnachweis für die Nachweispflicht. Bei einer Befristung oder einem Wettbewerbsverbot müssen beide Seiten eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschreiben, und zwar vor Arbeitsbeginn.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 2 NachwG — Pflichtangaben, Textform seit 01.01.2025, Fristen für die Aushändigung
- § 611a BGB — Begriff des Arbeitsvertrags
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung — 13,90 € ab 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027
- § 622 BGB — Kündigungsfristen und Probezeit
- § 14 TzBfG — Befristung und Schriftform
- § 3 BUrlG — Mindesturlaub von 24 Werktagen
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