Vergleich 2026
Belegerkennung mit KI: zehn Anbieter im Vergleich 2026
Belegerkennung mit KI bieten unter anderem BuchhaltungsButler, Candis, Kanzlei Software, Finmatics, Lexware Office, Papierkram, Pennylane, Scopevisio, sevDesk und Jahresabschluss.io an: Die Software liest Lieferant, Datum, Beträge und Steuersatz aus PDF, Foto oder Scan und schlägt die Buchung vor. Wie weit sie dabei geht – vom Auslesen bis zur Entscheidung zwischen Aufwand, Anlagegut und Rechnungsabgrenzung –, unterscheidet sich. Verglichen werden die öffentlichen Angaben vom 24. Oktober 2026, dazu die Anforderungen der GoBD an die Erfassung.
In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.
Stand: 2026-10-24
Worauf es bei Belegerkennung mit KI ankommt
- Eingangswege: Upload, Foto, E-Mail-Postfach je Gesellschaft, Ordner-Anbindung und die Trennung von Stapel-Scans.
- E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD sind strukturierte Datensätze (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Im inländischen B2B-Verkehr braucht ihre Übermittlung keine Zustimmung des Empfängers (§ 14 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG); Übergangsfristen gelten nur für das Ausstellen (§ 27 Abs. 38 UStG). Die Software sollte den Datensatz lesen und prüfen.
- Positionen je Zeile: Gemischte Steuersätze oder ein Notebook neben Verbrauchsmaterial brauchen mehrere Buchungszeilen; die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt je Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG).
- Konto oder Buchungsmethode: Vor dem Konto ist zu klären, ob Aufwand, Anlagegut, Rechnungsabgrenzung (§ 250 HGB) oder Anzahlung vorliegt.
- Prüfung, Kontingent und Ziel: feste Prüffälle und Freigabe, KI-Belege im Tarif, Buchung im selben System oder Übergabe an Kanzlei Software oder ein ERP.
Was die GoBD für die Erfassung verlangen
Maßgeblich sind die GoBD (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269, geändert am 11. März 2024 und am 14. Juli 2025). Jeder Geschäftsvorfall ist zu belegen, notfalls mit einem Eigenbeleg (Rz. 61). Zum Beleg gehören eindeutige Belegnummer, Aussteller und Empfänger, Betrag, Belegdatum und bei Fremdwährung der Kurs (Rz. 77), für die Umsatzsteuer die Rechnungsangaben nach §§ 14, 14a UStG (Rz. 78).
Unbare Geschäftsvorfälle innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, ist unbedenklich (Rz. 47); Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO). Gescannte oder fotografierte Papierbelege müssen bildlich mit dem Original übereinstimmen, auch Smartphones sind zulässig (Rz. 130, § 147 Abs. 2 Nr. 1 AO). Elektronisch empfangene Belege werden im Empfangsformat aufbewahrt, per Texterkennung gewonnene Informationen nach Verifikation und Korrektur ebenfalls (Rz. 131 in der Fassung vom 14. Juli 2025).
Bei E-Rechnungen genügt der strukturierte Teil; das PDF einer hybriden Rechnung braucht es nur, wenn es zusätzliche steuerlich relevante Angaben wie Buchungsvermerke enthält (Rz. 119 und 131). Buchungen dürfen nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist (Rz. 58, § 146 Abs. 4 AO). Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO).
Vergleichstabelle: zehn Anbieter nach ihren eigenen Angaben
„Nicht beschrieben“ heißt bei der Belegerkennung: auf den öffentlichen Seiten des Anbieters nicht genannt – nicht, dass die Funktion fehlt.
| Anbieter | Was die KI am Beleg tut | Kontierungsvorschlag | E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) | Gebucht wird | Einstieg laut Anbieter |
|---|---|---|---|---|---|
| BuchhaltungsButler | liest Rechnungsdaten aus | ja, lernt aus eigenen Kontierungen | senden und empfangen | im selben System | Light 39,90 € mtl. |
| Candis | liest und prüft Rechnungen; IBAN-Prüfung tarifabhängig | Sachkonto, Kostenstelle, Freigabe | liest ZUGFeRD und XRechnung (laut Hilfe) | im angebundenen System, z. B. Kanzlei Software | Basis ab 389 € pro Monat |
| Kanzlei Software (Automatisierungsservice Rechnungen) | Buchungsvorschläge aus digitalen Rechnungen | ja, aus der Buchungshistorie | in Unternehmen online: Übernahme von ZUGFeRD und XRechnung (laut Kanzlei Software) | bei der Kanzlei | Unternehmen online 11,56 € monatlich zzgl. USt; Service extra |
| Finmatics | erkennt und trennt Belege; Splitbuchungen | ja, aus der Buchungshistorie | empfängt und verarbeitet ZUGFeRD, XRechnung u. a. (laut Anbieter) | im angebundenen Buchhaltungssystem | Basis 750 € pro Monat zzgl. MwSt. jährlich vorab, Onboarding 1.990 € netto |
| Jahresabschluss.io | liest PDF, Foto, Scan; teilt Stapel nach Bestätigung; je Position | Buchungsmethode (24), dann Konto; Autopilot ab 0,85 | aus dem Datensatz, KoSIT-Prüfung | im selben System bis Abschluss | Solo ab 95 € je Gesellschaft, EÜR-Abo 99 € je Arbeitsbereich, je Monat; 100 KI-Belege inklusive |
| Lexware Office | liest Rechnungsdaten aus | Kategorie nach SKR03/04 | Erfassen nach EN 16931 | im selben System; Abschluss bei der Kanzlei | S 7,90 € pro Monat zzgl. MwSt. |
| Papierkram | „MagicSuggest+“ liest Beträge und Texte (Paket S: 15 Belege/Monat) | im Hilfe-Beispiel manuell | empfangen und verbuchen in allen Paketen | im selben System (EÜR) | Paket S 12,90 € pro Monat netto im Jahrespreis |
| Pennylane | Betrag, Datum, Lieferant, Steuersatz; lernt aus Korrekturen | ja, mit Kontozuordnung | erstellen, versenden, empfangen und archivieren | vorbereitend, mit der Kanzlei | deutscher Preis nicht beschrieben |
| Scopevisio | liest XRechnung, ZUGFeRD und PDF | ja, aus der Buchungshistorie | ja | im selben System (Cloud-ERP) | auf Anfrage |
| sevDesk | KI-gestützte Belegerfassung per App oder Upload | Kategorie, Zuordnung zu Transaktionen | empfangen per Upload (ZUGFeRD, XRechnung) mit Ansicht der strukturierten Daten (laut Hilfe) | im selben System; keine Bilanz | Buchhaltung 25,90 € monatlich zzgl. MwSt. |
Die Anbieter einzeln
In der Reihenfolge der Tabelle, nach der eigenen Darstellung des Anbieters.
BuchhaltungsButler
Die KI-gestützte Belegerkennung erfasst die wichtigen Parameter einer Rechnung, die Kontierung berücksichtigt frühere Entscheidungen. Gegen Aufpreis prüft ein Backoffice die Erkennung manuell.
Candis
Kreditorenbuchhaltung für Finanzteams: KI-Vorkontierung, Rechnungsprüfung und Freigabe vor der Übergabe an das Buchhaltungssystem; der Kanzlei Software-Buchungsdatenservice setzt laut Hilfe mindestens den Tarif Plus voraus.
Kanzlei Software (Automatisierungsservice Rechnungen)
Lernende Buchungsvorschläge aus digitalen Rechnungen und Buchungshistorie, verarbeitet im Rechnungswesen der Kanzlei; die Nutzung setzt die Zusammenarbeit mit einem Kanzlei Software-Mitglied voraus.
Finmatics
Für Steuerkanzleien und Buchhaltungsabteilungen. Der „KI-Buchhalter Fin“ erkennt und trennt Belege und schlägt Buchungen vor; Finmatics ersetzt Kanzlei Software laut eigener Darstellung nicht.
Jahresabschluss.io
Liest Belege aus Upload, Foto, Postfach und Google-Drive-Ordner, E-Rechnungen ohne KI aus dem Datensatz. Die KI bestimmt je Position zuerst die Buchungsmethode mit Rechtsgrundlage, dann das Konto.
Lexware Office
Die KI der Belegerfassung liest Rechnungsdaten aus und schlägt Kategorien nach SKR03 oder SKR04 vor; E-Rechnungen nach EN 16931 lassen sich erfassen. Den Abschluss macht die Kanzlei.
Papierkram
Für Gründer und Freiberufler: „MagicSuggest+“ übernimmt Beträge und Texte aus Fotos und Scans; im dokumentierten Beispiel wählen Sie die Kategorie selbst. E-Rechnungen im XML-Format lassen sich laut Preisseite in allen Paketen empfangen und verbuchen.
Pennylane
Die KI erkennt Betrag, Datum, Lieferant und Steuersatz und schlägt eine Buchung mit Konto vor; die Texterkennung lernt aus bestätigten Daten. E-Rechnungen lassen sich empfangen und archivieren.
Scopevisio
Cloud-ERP für bilanzierende Mittelständler: Die Belegerkennung liest XRechnung, ZUGFeRD und PDF und schlägt Kontierungen aus der eigenen Historie vor.
sevDesk
Belege werden per App oder Upload KI-gestützt erfasst, Kategorien empfohlen und Transaktionen zugeordnet. Eine Bilanz gibt es laut Hilfe nicht.
Was KI hier wirklich leistet – und was gerechnet oder verantwortet wird
Belegerkennung hat zwei Teile: Lesen – Texterkennung bei Scans, bei PDFs mit Textschicht der Text selbst – und Einordnen in Konto, Steuerschlüssel und Art der Buchung. Bei E-Rechnungen entfällt das Lesen; ob sie die Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG erfüllen, ist eine Regelprüfung.
Gerechnet wird danach: ob die Positionen den Rechnungsbetrag ergeben, Steuer und Bemessungsgrundlage zum Satz passen, ein Gegenstand über der GWG-Grenze liegt und der Leistungszeitraum über den Stichtag reicht. Verantwortet bleibt die Kontrolle: Vorsteuer gibt es nur mit ordnungsgemäßer Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Erkennungsquoten nennt dieser Vergleich bewusst nicht; sie hängen von Belegart, Bildqualität und Lieferant ab.
Welche Lösung passt zu wem
Selbstständige mit wenigen Belegen
Papierkram, sevDesk und Lexware Office lesen Belege im Tarif; bei Papierkram ist MagicSuggest+ im Paket S auf 15 Belege je Monat begrenzt.
Kleine GmbH, Abschluss bei der Kanzlei
Lexware Office, sevDesk und BuchhaltungsButler buchen vor; nutzt die Kanzlei Kanzlei Software, liefert der Automatisierungsservice Rechnungen Vorschläge direkt in ihr Rechnungswesen.
Finanzteam oder Kanzlei mit vielen Belegen
Candis für Rechnungsprüfung und Freigabe, Scopevisio als Cloud-ERP, Finmatics mit 3.000 Buchungszeilen je Monat im Basispaket.
Vom Beleg bis zum Abschluss
Jahresabschluss.io bucht im selben System, aus dem Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz und Steuererklärungen entstehen – allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
So funktioniert es bei Jahresabschluss.io
- 100 KI-erkannte Belege je Gesellschaft und Monat inklusive, weitere gegen Aufpreis; E-Rechnungen zählen nicht dazu.
- Testphase 7 Tage mit Karte.
- Keine Lohnabrechnung; Lohnjournale aus Ihrer Lohnsoftware lassen sich einlesen.
Belege kommen per Upload, Foto, Weiterleitung an das E-Mail-Postfach der Gesellschaft oder aus einem Google-Drive-Ordner; Dubletten werden gemeldet, das Original bleibt am Vorgang. PDFs mit Textschicht werden über den Text gelesen, Texterkennung nur bei Scans. Einen gescannten Stapel teilt die Software auf Knopfdruck: Die KI schlägt die Seitengrenzen vor, geteilt wird nach Ihrer Bestätigung.
E-Rechnungen werden ohne KI aus dem Datensatz gelesen und über den KoSIT-Validator geprüft, die Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG zusätzlich. Dann bestimmt die Software je Rechnungsposition die Buchungsmethode – aus 24 Methoden nach HGB und EStG, etwa Anlagezugang, geringwertiges Wirtschaftsgut, Rechnungsabgrenzung, Anzahlung, Kaution oder Einfuhrumsatzsteuer – mit Rechtsgrundlage; das Konto muss zur Methode passen. Ein hinterlegtes Konto aus Regel oder Stammdaten wird nie umgelegt; passt es nicht, prüft ein Mensch die Zeile. Der Autopilot bucht ab einer Sicherheit von 0,85; Reverse Charge, innergemeinschaftlicher Erwerb und Einfuhrumsatzsteuer gehen immer zur Prüfung.
Methodik und Stand des Vergleichs
Stand dieses Vergleichs zur Belegerkennung: 24. Oktober 2026. Quellen für Drittanbieter sind ausschließlich deren öffentliche Produkt-, Preis- und Hilfeseiten an diesem Tag (unten verlinkt). Was dort nicht genannt ist, steht als „nicht beschrieben“ – nicht als „nicht vorhanden“. Die Produkte wurden nicht getestet; wiedergegeben sind die Angaben der Anbieter, Preise wie ausgewiesen. Herausgeber ist Jahresabschluss.io (MLR Ventures GmbH), selbst Anbieter im Vergleich. Genannte Marken gehören ihren Inhabern; es besteht keine geschäftliche Verbindung. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Anbieter; Preise ändern sich.
Häufige Fragen
Welche Software für Belegerkennung mit KI ist die beste?
Das hängt davon ab, wo gebucht wird und wie viele Belege anfallen. Im selben System buchen BuchhaltungsButler, Lexware Office, Papierkram, Scopevisio, sevDesk und Jahresabschluss.io; an Kanzlei Software oder ein ERP übergeben Candis, Finmatics und der Kanzlei Software-Automatisierungsservice. Prüfen Sie Eingangswege, E-Rechnung, Positionen je Zeile und das Kontingent des Tarifs.
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?
Grundsätzlich ja, soweit sie nicht nach steuerlichen oder außersteuerlichen Vorschriften im Original aufzubewahren sind (GoBD Rz. 140). Das Bild muss bildlich mit dem Original übereinstimmen (§ 147 Abs. 2 Nr. 1 AO, GoBD Rz. 130), und das Verfahren ist zu dokumentieren (GoBD Rz. 136).
Braucht eine E-Rechnung noch Belegerkennung mit KI?
Zum Lesen nicht: XRechnung und ZUGFeRD enthalten die Werte als strukturierten Datensatz (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Die KI hilft beim Einordnen – Konto, Buchungsmethode, Steuerschlüssel –, die Prüfung gegen die Norm ist Regelarbeit, etwa mit dem KoSIT-Validator.
Muss ich das PDF einer ZUGFeRD-Rechnung aufbewahren?
Nur wenn es zusätzliche oder abweichende steuerlich relevante Informationen enthält, zum Beispiel Buchungsvermerke. Sonst genügt der strukturierte Teil (GoBD Rz. 119 und 131 in der Fassung vom 14. Juli 2025).
Wie zuverlässig ist Belegerkennung mit KI?
Prozentzahlen nennt dieser Vergleich nicht, weil die Qualität von Belegart, Bild und Lieferant abhängt. Achten Sie darauf, dass die Software Summen und Steuer gegen die Positionen prüft, Unsicheres kennzeichnet und Korrekturen übernimmt. Die Kontrolle bleibt bei Ihnen oder Ihrer Kanzlei.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- BuchhaltungsButler – Preise und Funktionen (abgerufen 24.10.2026)
- Candis – KI-Buchhaltung (abgerufen 24.10.2026)
- Candis – Preise (abgerufen 24.10.2026)
- Candis – Hilfe: Kanzlei Software-Buchungsdatenservice (abgerufen 24.10.2026)
- Kanzlei Software – Automatisierungsservice Rechnungen (abgerufen 24.10.2026)
- Kanzlei Software – Unternehmen online (abgerufen 24.10.2026)
- Kanzlei Software – Preise für Unternehmen 2025–2028, PDF (abgerufen 24.10.2026)
- Finmatics – Preise (abgerufen 24.10.2026)
- Finmatics – FAQ (abgerufen 24.10.2026)
- Lexware Office – Belege erfassen (abgerufen 24.10.2026)
- Lexware – Preise (abgerufen 24.10.2026)
- Lexware – Hilfe: Jahresabschluss mit Bilanz (abgerufen 24.10.2026)
- Papierkram – Hilfe: Belege (abgerufen 24.10.2026)
- Papierkram – Preise (abgerufen 24.10.2026)
- Pennylane – Buchhaltungssoftware (abgerufen 24.10.2026)
- Pennylane – Hilfe: Die OCR von Pennylane (abgerufen 24.10.2026)
- Scopevisio – Finanzen (abgerufen 24.10.2026)
- Scopevisio – Preise (abgerufen 24.10.2026)
- sevdesk – Preise (abgerufen 24.10.2026)
- sevdesk – Hilfe: Verbuchung von Lohn und Lohnnebenkosten (abgerufen 24.10.2026)
- BMF – GoBD, BMF-Schreiben vom 28.11.2019 in der geänderten Fassung (AO-Handbuch, Anhang 33)
- BMF – GoBD, 2. Änderung vom 14.07.2025
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 27 UStG – Allgemeine Übergangsvorschriften (Abs. 38)
- § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 6 EStG – Bewertung (Abs. 2: geringwertige Wirtschaftsgüter)
- § 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug
- sevDesk – Hilfe: E-Rechnung empfangen (abgerufen 24.10.2026)
- Candis – Hilfe: Verarbeitung von E-Rechnungen (abgerufen 24.10.2026)
- Finmatics – E-Rechnungen empfangen und verarbeiten (abgerufen 24.10.2026)
- Kanzlei Software – Eingang von E-Rechnungen im Unternehmen (abgerufen 24.10.2026)
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.