Wer ist lageberichtspflichtig – und wer nicht?
Die Pflicht folgt der Größenklasse nach § 267 HGB.
Große Kapitalgesellschaften
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften
Unsicher, in welche Klasse Sie fallen? Der Größenklassen-Rechner ordnet Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl nach § 267 HGB ein. Grundlagen dazu auf der Seite Größenklassen nach HGB.
Besondere Pflichten kapitalmarktorientierter Gesellschaften
Börsennotierte und kapitalmarktorientierte Gesellschaften berichten zusätzlich.
Übernahmerechtliche Angaben (§ 289a HGB)
Kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften machen zusätzliche Angaben zur Zusammensetzung des Kapitals und zu Kontrollwechselklauseln.
Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)
Börsennotierte Gesellschaften und bestimmte große Gesellschaften nehmen die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht auf.
Bilanzeid (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften versichern die gesetzlichen Vertreter die Richtigkeit des Berichts (Bilanzeid).
Fristen und Folgen
Aufstellung, Prüfung und Offenlegung – und was bei Versäumnissen droht.
Aufstellung
Prüfung
Offenlegung
Die konkreten Termine für Ihr Geschäftsjahr zeigt der Fristenrechner.
Ihr nächster Schritt: Lagebericht
Lageberichtspflichtig? Wir erstellen ihn für Sie
Ein Fragebogen erfasst die Angaben zum Unternehmen; die KI formuliert daraus einen editierbaren Entwurf nach § 289 HGB und DRS 20, mit Bezug auf die Zahlen des Abschlusses. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos.
Weiterführende Seiten
Lagebericht erstellen | Lagebericht Aufbau | Lagebericht Vorlage | Lagebericht Checkliste | Größenklassen HGB | Nichtfinanzielle Erklärung | Lagebericht im Lexikon