Fristen für den Jahresabschluss 2026 (Stichtag 31.12.2026)
Alle Termine für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung im Überblick.
Aufstellung
Feststellung
Offenlegung
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Androhung durch das BfJ mit 6-Wochen-Nachfrist zur Offenlegung (§ 335 HGB).
Kleinstkapitalgesellschaften: 500 EUR bei Nachholung innerhalb der Nachfrist, sonst mindestens 2.500 EUR.
Alle anderen: 2.500–25.000 EUR pro Versäumnis – das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, bis offengelegt ist.
Tipp: Auch wenn der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist, können Sie zunächst den aufgestellten Abschluss offenlegen und später berichtigen – das stoppt das Ordnungsgeldverfahren.
Checkliste: So halten Sie die Frist 2026 ein
Buchhaltung für 2026 bis März 2027 abschließen
Saldenliste exportieren und auf Jahresabschluss.io hochladen
KI-Mapping prüfen und Bilanz + GuV generieren
Anhang erstellen und PDF exportieren
Jahresabschluss feststellen lassen (Gesellschafterbeschluss)
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2027
Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss
Frist 2026 einhalten – jetzt starten
Saldenliste hochladen, HGB-Konten zuordnen und Bilanz, GuV, Anhang sowie nötigen Lagebericht in einem geführten Ablauf erstellen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos.
Stand und amtliche Quellen
Stand:
Amtliche Quellen: § 42a GmbHG (Feststellung und Ergebnisverwendung), § 264 HGB (Aufstellung), § 325 HGB (Offenlegung) und § 335 HGB (Ordnungsgeld).
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