Pflichtangaben für alle Kapitalgesellschaften
Diese Angaben gehören in jeden Anhang – unabhängig von der Größenklasse (ab kleiner Kapitalgesellschaft).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr mit Begründung.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten, insbesondere bei wesentlichen Beträgen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 1 HGB).
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres.
Name und Sitz des Mutterunternehmens (falls zutreffend).
Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten von Organen der Gesellschaft.
Zusätzliche Angaben nach Größenklasse
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzliche Angaben machen.
Kleine KapGes
Mittelgroße KapGes
Große KapGes
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Fragebogen nach Größenklasse
KI-Entwurf und Prüfung
Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss
Anhang vollständig erstellen
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