Abo-Modell erklärt
Buchhaltungssoftware im Abo: was Sie vor dem Abschluss prüfen sollten
Eine Buchhaltungssoftware im Abo bezahlen Sie monatlich oder jährlich für die Nutzung statt einmalig für eine Lizenz; dafür kümmert sich der Anbieter um Betrieb, Aktualisierungen und gesetzliche Änderungen. Entscheidend sind drei Fragen: Was steckt im Grundpreis – Nutzer, Belege, Bankverbindungen, Gesellschaften? Wie lang ist die Mindestlaufzeit und wie kündigen Sie? Und wie kommen Ihre Daten wieder heraus? Denn die Aufbewahrungspflicht von acht bzw. zehn Jahren bleibt bei Ihnen, nicht beim Anbieter. Diese Seite erklärt das Modell, gibt eine Prüfliste für den Abschluss und zeigt unsere Tarife.
In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.
Stand: 2026-10-31
Abo oder Kauflizenz: wie das Modell funktioniert
Der Unterschied liegt weniger im Preis als darin, wer Betrieb, Aktualisierung und Datensicherung übernimmt – und wo Ihre Daten liegen.
Bei einer Kauflizenz bezahlen Sie einmal für ein Programm, das auf Ihrem Rechner oder Server läuft. Aktualisierungen für neue Kontenrahmen, Steuerformulare oder Schnittstellen kosten häufig extra, und um Datensicherung und Installation kümmern Sie sich selbst. Beim Abo zahlen Sie laufend für eine Software, die der Anbieter betreibt. Er spielt gesetzliche Änderungen ein – etwa neue Formate der E-Rechnung oder geänderte Formulare der Umsatzsteuer-Voranmeldung –, sichert die Daten und stellt die Software im Browser oder als App bereit.
Viele Unternehmen entscheiden sich für das Abo, weil die Buchhaltung ständig Daten mit Banken, Finanzverwaltung und Geschäftspartnern austauscht und diese Schnittstellen gepflegt werden müssen. Der Preis dafür ist eine dauerhafte Bindung: Ihre Daten liegen beim Anbieter, und was Sie nach einer Kündigung noch tun können, hängt davon ab, welchen Export und welchen Zugriff er anbietet. Genau diese Punkte gehören deshalb in die Prüfung vor dem Abschluss – nicht erst in die Woche, in der Sie wechseln wollen.
Buchhalterisch sind Abo-Gebühren laufender Aufwand des Zeitraums, für den sie gezahlt werden. Zahlt ein bilanzierendes Unternehmen einen Jahresbeitrag im Voraus und reicht der Zeitraum über den Bilanzstichtag hinaus, wird der Anteil für die Zeit danach als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen (§ 250 Abs. 1 HGB). Bei der Einnahmenüberschussrechnung zählt dagegen grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung (§ 11 EStG). Für Ihren Einzelfall ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Was im Monatspreis typischerweise enthalten ist
Der Grundpreis sagt wenig, solange unklar ist, was er abdeckt. Diese Bestandteile sollten Sie bei jedem Angebot einzeln abfragen.
| Bestandteil | Übliche Abrechnung | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Unternehmen bzw. Gesellschaften | Preis je Unternehmen und Monat | Mehrere Gesellschaften, etwa Holding und Tochter, können einzeln berechnet werden |
| Nutzer | Ein oder mehrere Zugänge inklusive, weitere gegen Aufpreis | Zählt der Zugang für Ihre Kanzlei als Nutzer? |
| Belege | Kontingent je Monat, darüber ein Preis je Beleg | Zählen E-Rechnungen und manuell erfasste Belege mit? |
| Bankverbindungen | Je aktiver Verbindung oder pauschal | Ist der Dateiimport kostenlos, was kostet jede weitere Bank? |
| Steuerübermittlung | Inklusive oder als eigenes Modul | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Dauerfristverlängerung |
| Jahresabschluss und E-Bilanz | Im Paket oder je Geschäftsjahr | Wie viele Abschlüsse sind enthalten, was kostet ein Vorjahr? |
| Datenexport | Sollte ohne Aufpreis möglich sein | GoBD-Export mit Belegen, Export im Kanzlei Software-Format, Format der Belegdateien |
| Programmierschnittstelle | Inklusive, gegen Aufpreis oder nur in großen Tarifen | Brauchen Sie sie für Shop, Warenwirtschaft oder eigene Auswertungen? |
| Unterstützung | E-Mail, Telefon oder Partnerkanzlei | Wer beantwortet fachliche Fragen, wer nur technische? |
Laufzeit, Kündigung und Testphase
Bei Unternehmen regeln vor allem die Vertragsbedingungen des Anbieters, wie lange Sie gebunden sind. Drei Stellen sollten Sie vor dem Abschluss genau lesen.
Abos für Buchhaltungssoftware gibt es mit monatlicher Kündbarkeit, mit Jahreslaufzeit und mit Mindestlaufzeiten von zwölf Monaten oder mehr, teils verbunden mit einem niedrigeren Monatspreis. Lesen Sie die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und die Regel zur automatischen Verlängerung. Tragen Sie das Datum, bis zu dem Sie kündigen müssen, in den Kalender ein. Ein Abo, das sich nach einem Fehlgriff um ein weiteres Jahr verlängert, ist die teuerste Variante.
Eine Testphase ist der beste Zeitpunkt, die Software mit eigenen Daten zu prüfen. Achten Sie auf die Bedingungen: Manche Anbieter fragen keine Zahlungsdaten ab, andere – auch jahresabschluss.io – verlangen eine Karte, und das Abo beginnt automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Bei uns dauert der Test sieben Tage; ohne Kündigung beginnt das Abo am achten Tag, die Kündigung während der Testphase ist kostenlos. Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen sind im Test nicht enthalten, sondern erst im bezahlten Abo. Nutzen Sie die Zeit mit echten Belegen und einem echten Kontoauszug.
Prüfen Sie außerdem, was bei einem Tarifwechsel passiert. Wächst Ihr Unternehmen in eine höhere Größenklasse oder brauchen Sie mehr Nutzer, sollte der Wechsel ohne neuen Vertrag und ohne Datenumzug möglich sein. Umgekehrt sollten Sie wissen, ob ein Wechsel in einen kleineren Tarif an Laufzeiten gebunden ist. Klären Sie schließlich, wie der Anbieter Preisänderungen ankündigt und ob Sie in diesem Fall außerordentlich kündigen können.
Nach der Kündigung: Ihre Aufbewahrungspflicht bleibt
Der Vertrag mit dem Anbieter endet, die Pflichten aus Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch nicht. Diese Fristen gelten (Stand: Oktober 2026).
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, der Jahresabschluss aufgestellt oder der Buchungsbeleg entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Sie läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 AO). Ein Buchungsbeleg aus dem Jahr 2026 ist danach mindestens bis Ende 2034 aufzubewahren, ein Jahresabschluss für 2026, der im Jahr 2027 aufgestellt wird, mindestens bis Ende 2037.
Bei elektronischen Unterlagen gehört der Datenzugriff dazu: Die Finanzbehörde kann bei einer Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen, eine maschinelle Auswertung nach ihren Vorgaben verlangen oder sich die Daten in einem maschinell auswertbaren Format überlassen lassen (§ 147 Abs. 6 AO, GoBD Rz. 165 bis 167). Nach einem Systemwechsel genügt es erst nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, die Daten nur noch auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger vorzuhalten – sofern noch keine Außenprüfung begonnen hat.
Für die Kündigung heißt das: Fragen Sie den Anbieter, ob nach Vertragsende ein Lesezugang oder eine Archivlösung möglich ist und zu welchen Bedingungen. Sichern Sie unabhängig davon vor der Kündigung einen vollständigen, maschinell auswertbaren Export mit allen Belegen. Eingehende elektronische Belege sind in dem Format aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden; bei E-Rechnungen genügt der strukturierte Teil, sofern die Bilddatei keine zusätzlichen steuerlich relevanten Angaben enthält (GoBD Rz. 119 und 131).
| Unterlagen | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen | 10 Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 HGB |
| Buchungsbelege, zum Beispiel Rechnungen, Kontoauszüge und Quittungen | 8 Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 HGB |
| Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten | 6 Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB |
| Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind | 6 Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO |
Datenexport vor der Kündigung: Schritt für Schritt
Mit dieser Reihenfolge haben Sie nach der Kündigung alles, was eine Betriebsprüfung oder Ihre Kanzlei verlangen kann.
- 1. Offene Monate abschließen: Belege vollständig zuordnen, Bankkonten abstimmen, ausstehende Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln.
- 2. Zeiträume festschreiben, damit der exportierte Stand eindeutig ist und nicht mehr verändert werden kann.
- 3. Berichte je Geschäftsjahr sichern: Journal, Summen- und Saldenliste, Kontenblätter, Listen der offenen Posten und Anlagenverzeichnis.
- 4. GoBD-Datenexport erstellen: Buchungen und Stammdaten in maschinell auswertbarer Form, zusammen mit dem Belegarchiv.
- 5. Export im Kanzlei Software-Format erzeugen, wenn Ihre Kanzlei oder die neue Software damit weiterarbeitet; Berater- und Mandantennummer vorher abstimmen.
- 6. E-Rechnungen prüfen: Die XML-Dateien müssen im Export enthalten sein, nicht nur eine PDF-Ansicht.
- 7. Export testen und doppelt ablegen: Stichproben öffnen, Summen mit der Saldenliste vergleichen, an zwei getrennten Orten speichern.
- 8. Verfahrensdokumentation ergänzen: festhalten, welches System bis wann im Einsatz war und wo die Daten liegen. Erst danach kündigen.
Prüfliste vor dem Abschluss eines Abos
Sechs Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten, bevor Sie Zahlungsdaten eingeben.
Gesamtpreis je Gesellschaft
Rechnen Sie den Monatspreis für alle Gesellschaften, die Sie buchen – einschließlich weiterer Nutzer, Belegen über dem Kontingent und Bankverbindungen.
Kontingente
Wie viele Belege, Nutzer und Bankverbindungen sind enthalten, und was kostet jede weitere Einheit? Zählen E-Rechnungen mit?
Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung und Form der Kündigung vor dem Abschluss schriftlich festhalten.
Ausstieg
Gibt es einen GoBD-Export mit Belegen und einen Export im Kanzlei Software-Format? Ist nach Vertragsende noch ein Zugriff möglich?
Datenschutz
Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Speicherort der Daten und die Frage, ob Ihre Daten zum Training von KI-Modellen genutzt werden.
Zusammenarbeit
Kann Ihr Steuerberater mitarbeiten oder Daten übernehmen, und welche Rollen und Freigaben bietet die Software?
Die Tarife von jahresabschluss.io im Überblick
Preise pro Gesellschaft und Monat (Stand: Oktober 2026).
Weitere Nutzer kosten 20 € im Monat, Belege über dem Kontingent 0,20 € je Stück; E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD werden strukturiert gelesen und zählen nicht mit. Bankverbindungen über finAPI kosten 5 € je aktiver Verbindung und Monat, Ponto, Qonto Direct und der Import von CSV-, MT940- und CAMT-Dateien sind kostenlos. Für Einzelunternehmen, GbR und Partnerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung gibt es das Abo „Buchhaltung & EÜR“ für 99 € je Arbeitsbereich und Monat.
Für den Ausstieg bietet die Buchhaltung einen GoBD-Datenexport als ZIP-Datei mit Belegarchiv für die Betriebsprüfung und einen Buchungsstapel-Export im Kanzlei Software-Format mit Berater- und Mandantennummer, Festschreibekennzeichen und Personenkonten. Die Daten liegen in EU-Rechenzentren in Irland, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist vorhanden, und Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Getestet wird sieben Tage mit Karte; ohne Kündigung beginnt das Abo am achten Tag.
| Tarif | Kleinst | Klein | Mittelgroß | Groß | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| Solo | 95 € | 120 € | 250 € | auf Anfrage | Laufende Buchhaltung; 1 Nutzer und 100 KI-erkannte Belege im Monat inklusive; Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen separat buchbar |
| Gesamtpaket | 125 € | 150 € | 300 € | auf Anfrage | Zusätzlich Übermittlungen des Steuer-Moduls, je zwölf Monate ein HGB-Jahresabschluss und eine E-Bilanz sowie die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums |
Häufige Fragen
Kann ich eine Buchhaltungssoftware monatlich kündigen?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Abos sind monatlich kündbar, andere haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten oder verlängern sich jährlich. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen des Anbieters, die Sie vor dem Abschluss lesen sollten. Laufzeiten und Kündigungsfristen der Tarife von jahresabschluss.io stehen in den AGB und auf der Preisseite. Wer unsicher ist, testet zuerst sieben Tage.
Was passiert mit meinen Buchhaltungsdaten nach der Kündigung?
Was der Anbieter nach Vertragsende mit den Daten macht, regelt der Vertrag. Unabhängig davon bleibt die Aufbewahrungspflicht bei Ihnen: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sichern Sie deshalb vor der Kündigung einen vollständigen Export mit Buchungen, Stammdaten und Belegen in maschinell auswertbarer Form, und fragen Sie den Anbieter, ob ein Lesezugang nach Vertragsende möglich ist.
Muss ich die alte Software nach einem Wechsel weiter bezahlen?
Nicht zwingend, aber Sie müssen den Datenzugriff der Finanzverwaltung weiter ermöglichen. Nach § 147 Abs. 6 AO genügt es erst nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, die Daten nur noch auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger vorzuhalten, sofern keine Außenprüfung begonnen hat. Klären Sie mit dem bisherigen Anbieter und Ihrem Steuerberater, wie Sie die Zeit davor abdecken, etwa mit einem Lesezugang oder einem vollständigen Export.
Sind Abo-Gebühren für Buchhaltungssoftware Betriebsausgaben?
Gebühren für eine betrieblich genutzte Buchhaltungssoftware sind in der Regel laufender betrieblicher Aufwand. Bilanzierende Unternehmen, die einen Jahresbeitrag über den Bilanzstichtag hinaus im Voraus zahlen, weisen den Anteil für die Zeit nach dem Stichtag als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aus (§ 250 Abs. 1 HGB). Bei der Einnahmenüberschussrechnung zählt grundsätzlich der Zahlungszeitpunkt (§ 11 EStG). Für Ihren Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.
Muss ich für die Testphase Zahlungsdaten angeben?
Bei jahresabschluss.io ja: Für die siebentägige Testphase ist eine Karte nötig. Kündigen Sie in dieser Zeit, entstehen keine Kosten. Kündigen Sie nicht, beginnt das gewählte Abo am achten Tag. Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen sind im Test nicht enthalten. Notieren Sie sich das Ende der Testphase und prüfen Sie bis dahin mit eigenen Belegen und einem echten Kontoauszug, ob die Software zu Ihrem Unternehmen passt.
Wird pro Nutzer oder pro Unternehmen abgerechnet?
Beides kommt vor, oft in Kombination: ein Grundpreis je Unternehmen und ein Aufpreis für weitere Nutzer. Bei jahresabschluss.io gelten die Preise pro Gesellschaft und Monat; ein Nutzer ist enthalten, jeder weitere kostet 20 € im Monat. Wer mehrere Gesellschaften bucht, etwa eine Holding und eine operative GmbH, zahlt für jede Gesellschaft den Tarif ihrer Größenklasse.
Was ist der Unterschied zwischen Solo und Gesamtpaket?
Solo umfasst die laufende Buchhaltung; Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen sind dort separat buchbar. Das Gesamtpaket enthält zusätzlich die Übermittlungen des Steuer-Moduls, je Gesellschaft und zwölf Monate einen HGB-Jahresabschluss und eine E-Bilanz sowie die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Welcher Tarif passt, hängt davon ab, wer Abschluss und Erklärungen erstellt: Machen Sie beides im System, ist das Gesamtpaket dafür gedacht; beauftragen Sie dafür einen Steuerberater, genügt in der Regel Solo.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen
- § 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten
- § 11 EStG – Zufluss und Abfluss
- GoBD, BMF-Schreiben vom 28.11.2019 in der Fassung vom 14.07.2025 (Amtliches AO-Handbuch, Anhang 33) — Rz. 119, 131 und 165 bis 167
Abo mit klaren Preisen und vollständigem Export
Preise pro Gesellschaft und Monat, Kontingente für Nutzer und Belege, GoBD-Export mit Belegarchiv und Export im Kanzlei Software-Format. Sieben Tage testen – mit Karte; ohne Kündigung beginnt das Abo am achten Tag, die Kündigung in der Testphase ist kostenlos.
7 Tage kostenlos testen Funktionen der BuchhaltungVom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.