Der Ablauf der GmbH-Liquidation in sechs Schritten
Von der Auflösung bis zur Löschung — mit den Bilanz-Pflichten an jeder Station.
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Auflösungsbeschluss
Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Bestellung der Liquidatoren — im Zweifel die Geschäftsführer (§ 66 Abs. 1 GmbHG).
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Anmeldung und Gläubigeraufruf
Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren zum Handelsregister (§§ 65, 67 GmbHG); Aufforderung an die Gläubiger in den Gesellschaftsblättern (§ 65 Abs. 2 GmbHG). Die Firma führt den Zusatz „i. L.“.
- 3
Liquidationseröffnungsbilanz
Bilanz auf den Beginn der Liquidation plus erläuternder Bericht (§ 71 Abs. 1 GmbHG). Sie knüpft an die Schlussbilanz des letzten werbenden (Rumpf-)Geschäftsjahres an.
- 4
Abwicklung mit laufenden Abschlüssen
Beendigung der laufenden Geschäfte, Einziehung der Forderungen, Versilberung des Vermögens, Befriedigung der Gläubiger (§ 70 GmbHG) — mit Jahresabschluss und ggf. Lagebericht für jedes Liquidationsjahr (§ 71 Abs. 1 GmbHG).
- 5
Sperrjahr und Verteilung
Verteilung des Vermögens frühestens nach Tilgung/Sicherstellung der Schulden und Ablauf des Sperrjahres (§ 73 Abs. 1 GmbHG), Verteilung nach Geschäftsanteilen (§ 72 GmbHG).
- 6
Schlussrechnung und Löschung
Schlussrechnung mit Liquidationsschlussbilanz (§ 74 Abs. 1 GmbHG), Anmeldung des Schlusses der Liquidation und Löschung der Gesellschaft; Bücher und Schriften sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 74 Abs. 2 GmbHG).
Liquidationseröffnungsbilanz und erläuternder Bericht
Die beiden Pflichtdokumente zum Start der Abwicklung (§ 71 Abs. 1 GmbHG).
Eröffnungsbilanz
Erläuternder Bericht
In Jahresabschluss.io: Nach der Auflösung schlägt die Software beim Anlegen das Rumpfgeschäftsjahr bis zum Tag vor der Auflösung und danach Liquidationsjahre von je zwölf Monaten vor; liegt die Auflösung in einem bereits angelegten Geschäftsjahr, verkürzen Sie es mit einem Klick, solange darin keine Buchung nach dem Stichtag steht. Die Schlussbilanz des letzten (Rumpf-)Geschäftsjahres der werbenden Gesellschaft erstellen Sie als regulären Jahresabschluss. Aus ihr leitet die Software nach dem Festschreiben die Eröffnungsbilanz zum Tag der Auflösung ab: Bestände laufen unverändert weiter, das Ergebnis des Rumpfjahres wird zum Gewinn- bzw. Verlustvortrag, abweichende Werte nach § 71 Abs. 2 Satz 3 GmbHG erfassen Sie je Posten mit Begründung. Den erläuternden Bericht gliedert sie in Anlass, Ableitung, Bewertungsgrundsätze, Abweichungen und Liquidationsplan. Eröffnungsbilanz und Bericht werden gespeichert; den Feststellungsbeschluss (der Gesellschafter nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GmbHG, bei der AG der Hauptversammlung nach § 270 Abs. 2 Satz 1 AktG) erhalten Sie als Vorlage, und beides laden Sie als PDF oder Word herunter. Für die Offenlegung (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG in Verbindung mit § 325 HGB) erzeugt die Software aus der festgestellten Fassung die Einreichungsdatei (XML) für das Unternehmensregister. Zum Schluss der Liquidation: Sperrjahr-Rechner (§ 73 GmbHG), Liquidationsschlussbilanz aus dem letzten Liquidationsjahr, Verteilung nach Geschäftsanteilen (§ 72 GmbHG), Schlussrechnung, Beschlussvorlage (Entlastung, Verwahrer der Bücher) und Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister (§ 74 GmbHG) als PDF oder Word. Bei OHG und KG: Bilanz bei Beginn und Beendigung der Liquidation (§ 148 Abs. 4 HGB), Verteilung nach Beiträgen und Kapitalanteilen und Anmeldung des Erlöschens der Firma (§ 150 HGB). Konto anlegen und Eröffnungsbilanz ableiten
Jahresabschlüsse während der Abwicklung
Jedes Liquidationsjahr braucht einen eigenen Abschluss — mit Besonderheiten bei Bewertung und Ausweis.
- • Pflicht: Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) für den Schluss jedes Liquidationsjahres (§ 71 Abs. 1 GmbHG); Feststellung durch die Gesellschafter (§ 71 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 46 Nr. 1 GmbHG).
- • Bewertung: Veräußerungsabsicht schlägt auf die Bewertung durch — betroffenes Anlagevermögen wie Umlaufvermögen (§ 71 Abs. 2 Satz 3 GmbHG); Rückstellungen für Abwicklungskosten sind zu bilden.
- • Offenlegung: Die Offenlegungspflichten der §§ 325 ff. HGB gelten fort — auch eine GmbH i. L. reicht ihre Abschlüsse zum Unternehmensregister ein.
- • Prüfung: Mittelgroße und große Gesellschaften bleiben in der Abwicklung prüfungspflichtig; das Gericht kann von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts befreien, wenn die Verhältnisse so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger und der Gesellschafter nicht geboten erscheint (§ 71 Abs. 3 GmbHG; AG: § 270 Abs. 3 AktG). In Jahresabschluss.io erfassen Sie den Beschluss mit Gericht, Aktenzeichen und den befreiten Geschäftsjahren — Freigabe und Einreichungsdatei kommen für diese Jahre dann ohne Bestätigungsvermerk aus, die Datei nennt stattdessen den Beschluss.
- • Steuern: Für die Körperschaftsteuer bildet der Abwicklungszeitraum den Besteuerungszeitraum (§ 11 KStG); er soll drei Jahre nicht übersteigen. Die laufenden handelsrechtlichen Abschlüsse bleiben davon unberührt.
Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss
Auch im Rumpf- und Liquidationsjahr: Abschluss zum Festpreis
Saldenliste hochladen, HGB-Konten zuordnen und Bilanz, GuV, Anhang sowie nötigen Lagebericht in einem geführten Ablauf erstellen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos.
Rumpfgeschäftsjahr, Schlussbilanz und Löschung
Die Klammern der Liquidation: vorn das Rumpfjahr der werbenden Gesellschaft, hinten die Schlussrechnung.
Mit der Auflösung endet nach herrschender Praxis das laufende Geschäftsjahr — es entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr der werbenden Gesellschaft, für das ein regulärer Jahresabschluss aufzustellen ist. Daran schließt die Liquidationseröffnungsbilanz an. Am Ende der Abwicklung stehen Schlussrechnung und Liquidationsschlussbilanz (§ 74 Abs. 1 GmbHG): Sie dokumentieren, dass alle Verbindlichkeiten getilgt bzw. sichergestellt und das verbleibende Vermögen nach § 72 GmbHG verteilt ist. Erst danach melden die Liquidatoren den Schluss der Liquidation zur Löschung an. Jahresabschluss.io deckt davon die Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz ab: Rumpfgeschäftsjahre mit frei wählbarem Beginn, Übernahme der Eröffnungsbestände aus dem Vorjahr, die Liquidationseröffnungsbilanz mit erläuterndem Bericht aus der festgeschriebenen Schlussbilanz und Jahresabschlüsse für jedes Abwicklungsjahr — den Auflösungsbeschluss selbst erzeugen Sie mit dem Beschluss-Modul. Zum Schluss der Liquidation führt die Software durch Sperrjahr, Liquidationsschlussbilanz, Verteilung, Schlussrechnung, Beschlussvorlage und den Entwurf der Anmeldung (§ 74 Abs. 1 GmbHG). Abschlüsse eines Geschäftsjahres, das nach der Auflösung endet, laden Sie für die Offenlegung als Datei herunter und reichen sie selbst beim Unternehmensregister ein.
Weiterführende Seiten
Jahresabschluss erstellen — der Ablauf · Gesellschafterbeschluss zur Feststellung · Jahresabschluss-Kosten-Rechner · Bilanz hinterlegen und offenlegen