# Minijob-Arbeitsvertrag: Pflichtinhalte, Stundengrenze und Fallen bei der Verdienstgrenze

Quelle: https://mitarbeitervertraege.io/ratgeber/minijob-arbeitsvertrag

Stand: 2026-10-15

Ein Minijob ist arbeitsrechtlich ein ganz normales Teilzeitarbeitsverhältnis — mit Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Besonders ist nur die Verdienstgrenze, und die hängt seit 2022 am Mindestlohn. Diese Seite zeigt, was in einen Minijob-Arbeitsvertrag gehört und wie Sie Stunden und Vergütung so festlegen, dass die Grenze auch nach dem nächsten Jahreswechsel hält.

## Kurzantwort

Ein Minijob-Arbeitsvertrag braucht dieselben 15 Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz wie jeder andere Arbeitsvertrag, dazu eine feste Stundenzahl und eine Vergütung, die regelmäßig 603 € im Monat nicht übersteigt — so hoch ist die Verdienstgrenze 2026. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind damit höchstens rund 43 Stunden im Monat möglich. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 €, der Mindestlohn auf 14,60 €. Arbeit auf Abruf ohne festgelegte Wochenstunden ist gefährlich: Dann gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart, und der Minijob ist keiner mehr.

## Wann eine Beschäftigung ein Minijob ist

Das Sozialrecht kennt zwei Arten geringfügiger Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV): den Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, und die kurzfristige Beschäftigung, die im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Diese Seite behandelt den Minijob mit Verdienstgrenze, weil er für Arbeitgeber der häufigere Fall ist.

Die Grenze ist dynamisch: Sie entspricht dem Monatsverdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn und wird berechnet als Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Für 2026 ergibt das 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet 603 €. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres ist unschädlich, solange der Verdienst in diesen Monaten das Doppelte der Grenze nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1b SGB IV).

## Verdienstgrenze und mögliche Stunden 2025 bis 2027

Weil die Grenze mit dem Mindestlohn wächst, bleibt die mögliche Stundenzahl zum Mindestlohn fast gleich: etwa zehn Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn zahlt, kann entsprechend weniger Stunden vereinbaren. Bei 15 € je Stunde sind es 2026 höchstens 603 € ÷ 15 € = 40,2 Stunden im Monat, also gut neun Stunden pro Woche.

Minijob-Grenze und Stunden zum Mindestlohn

| Jahr | Mindestlohn je Stunde | Grenze im Monat | Grenze im Jahr | Höchststunden im Monat zum Mindestlohn |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2025 | 12,82 € | 556 € | 6.672 € | rund 43,4 |
| 2026 | 13,90 € | 603 € | 7.236 € | rund 43,4 |
| 2027 | 14,60 € | 633 € | 7.596 € | rund 43,4 |

## Rechenbeispiel: wie Abrufarbeit den Minijob kippt

Ein Café vereinbart mit einer Aushilfe Arbeit „nach Bedarf“ zum Mindestlohn, ohne eine Wochenstundenzahl festzulegen. Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG gilt dann eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Im Monatsdurchschnitt sind das 20 × 52 ÷ 12 = 86,67 Stunden, vergütet mit 13,90 € also 1.204,67 € — und zwar auch dann, wenn die Aushilfe tatsächlich weniger gearbeitet hat, denn ruft der Arbeitgeber die vereinbarten Stunden nicht ab, kann sie die Vergütung dafür grundsätzlich trotzdem verlangen. Damit liegt das regelmäßige Entgelt weit über 603 €, und die Beschäftigung ist kein Minijob mehr.

Die Lösung ist eine feste Zahl: zum Beispiel „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Woche.“ Das ergibt 10 × 52 ÷ 12 = 43,33 Stunden und 602,33 € im Monat, 2026 also knapp unter der Grenze. Wer Arbeit auf Abruf braucht, legt eine Mindeststundenzahl fest; der Arbeitgeber darf dann höchstens 25 Prozent zusätzlich abrufen (§ 12 Abs. 2 TzBfG) — und muss diese Spitze bei der Verdienstgrenze mitrechnen. Gerade in der Gastronomie ist außerdem zu beachten, dass der Nachweis der Vertragsbedingungen dort auf Papier erteilt werden muss (§ 2 Abs. 1 Satz 6 NachwG in Verbindung mit § 2a SchwarzArbG).

## Was in den Minijob-Vertrag gehört

- Alle Pflichtangaben des § 2 NachwG, einschließlich Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und Kündigungsverfahren — die frühere Ausnahme für kurze Aushilfen gibt es nicht mehr.
- Eine feste Wochen- oder Monatsstundenzahl und entweder ein Stundenlohn oder ein fester Monatsbetrag, der sich aus Stunden mal Stundenlohn ergibt.
- Die Lage der Arbeitszeit oder bei Abrufarbeit Referenztage, Referenzstunden und eine Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen (§ 12 Abs. 3 TzBfG).
- Den Urlaub in Arbeitstagen, umgerechnet auf die Arbeitstage pro Woche: Bei zwei Arbeitstagen ergibt der gesetzliche Mindesturlaub 24 × 2 ÷ 6 = 8 Arbeitstage. Erhalten Vollzeitkräfte 30 Tage bei fünf Arbeitstagen, stehen dem Minijobber mit zwei Tagen 30 × 2 ÷ 5 = 12 Tage zu.
- Eine Pflicht, weitere Beschäftigungen anzuzeigen, weil mehrere Minijobs oder ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung sozialversicherungsrechtlich zusammengerechnet werden können (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
- Einen Hinweis zur Rentenversicherung: Minijobber im gewerblichen Bereich sind rentenversicherungspflichtig und tragen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, können sich auf Antrag aber befreien lassen.

## Rechte von Minijobbern: keine Beschäftigten zweiter Klasse

Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, auf Mutterschutz und auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Auch das Kündigungsschutzgesetz gilt, sobald die Beschäftigung länger als sechs Monate besteht und der Betrieb die Schwelle des § 23 KSchG überschreitet; Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden zählen dort mit 0,5.

Viele Streitfälle entstehen, weil Krankheitstage oder Feiertage im Minijob nicht bezahlt werden, mit dem Argument, es werde „nur gezahlt, was gearbeitet wird“. Das ist unzulässig. Fällt eine planmäßige Schicht wegen Krankheit oder eines Feiertags aus, ist sie zu vergüten, als wäre gearbeitet worden.

## Abgaben und Meldung bei der Minijob-Zentrale

Anmeldung und Beiträge laufen über die Minijob-Zentrale. Für gewerbliche Minijobs trägt der Arbeitgeber 2026 laut Minijob-Zentrale Abgaben von insgesamt bis zu 31,17 Prozent des Verdienstes, darunter Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und — wenn er sie wählt — die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent; alternativ ist eine Versteuerung nach Steuerklasse möglich. Für Minijobs im Privathaushalt gelten niedrigere Sätze.

Der Arbeitsvertrag regelt diese Abgaben nicht; er legt nur Stunden und Vergütung fest. Halten Sie deshalb fest, ob die Vergütung brutto für netto gezahlt wird, also ob der Arbeitgeber eine Pauschsteuer übernimmt, damit die Zahlung auf dem Konto der Aushilfe nicht überrascht.

## Jahreswechsel 2027: bestehende Minijob-Verträge prüfen

Ein Vertrag mit festem Monatsbetrag von 603 € und 43,38 Stunden im Monat ist 2026 genau auf Mindestlohn kalkuliert. Ab Januar 2027 ergibt derselbe Betrag nur noch 603 € ÷ 43,38 = 13,90 € je Stunde und unterschreitet damit den neuen Mindestlohn von 14,60 €. Eine bloße Anhebung reicht hier nicht: 43,38 Stunden zu 14,60 € ergeben 633,35 € und lägen damit knapp über der neuen Grenze von 633 €. Die Stunden müssen also leicht sinken, etwa auf 43 Stunden im Monat mit 627,80 €. Verträge mit Stundenlohn und fester Wochenstundenzahl sind einfacher: Bei 10 Wochenstunden ergibt der neue Mindestlohn 632,67 € und bleibt unter der Grenze.

## So geht es mit mitarbeitervertraege.io

- Verdienstgrenze 2026 von 603 € und Mindestlohn 13,90 € hinterlegt, 2027 mit 633 € und 14,60 €
- Hinweise zur Arbeit auf Abruf mit Mindeststunden und Abrufkorridor
- Bestandsprüfung: zeigt, welche bereits angelegten Verträge mit der nächsten Mindestlohn- und Minijob-Stufe unter die Grenzen fallen, mit Export als CSV
- Urlaub wird auf die Arbeitstage pro Woche umgerechnet geprüft
- 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, beliebig viele Verträge

Der Vertragstyp Minijob in mitarbeitervertraege.io prüft die Vergütung gegen die Verdienstgrenze und den Mindestlohn des Eintrittsjahres; liegt das Monatsentgelt über der Grenze, wird das als kritischer Befund gemeldet, und eine für einen Minijob ungewöhnlich hohe Stundenzahl löst eine Warnung aus.

## Häufige Fragen

### Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Das hängt vom Stundenlohn ab. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind es höchstens rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die mögliche Stundenzahl, weil 603 € im Monat regelmäßig nicht überschritten werden dürfen.

### Braucht ein Minijob einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Der Vertrag selbst ist formfrei, aber der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz schriftlich oder in Textform nachweisen. Am einfachsten ist ein vollständiger Arbeitsvertrag vor dem ersten Arbeitstag. In Branchen wie Gastronomie oder Gebäudereinigung muss der Nachweis auf Papier unterschrieben sein.

### Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, mindestens auf den gesetzlichen Urlaub, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens acht Urlaubstage im Jahr. Gewähren Sie Vollzeitkräften mehr Urlaub, steht Minijobbern derselbe Anteil zu.

### Was passiert, wenn ein Minijobber einmal mehr als 603 € verdient?

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres unschädlich, solange der Verdienst in diesen Monaten nicht über 1.206 € liegt. Planbare Mehrarbeit oder ein regelmäßig höherer Verdienst beenden dagegen den Minijob.

### Darf ich einen Minijobber befristet einstellen?

Ja, unter denselben Regeln wie bei anderen Arbeitnehmern: mit Sachgrund oder ohne Sachgrund für höchstens zwei Jahre, jeweils mit Schriftform vor Arbeitsbeginn. Ein früherer Minijob bei derselben Gesellschaft schließt eine spätere sachgrundlose Befristung aus.

### Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, ohne Einschränkung. 2026 beträgt er 13,90 € brutto je Stunde, ab 2027 14,60 €. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen wie Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Auszubildende und bestimmte Pflichtpraktika, nicht aber für Minijobs als solche.

## Quellen und Rechtsstand

- [§ 8 SGB IV](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html) — Geringfügige Beschäftigung, Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze, gelegentliches Überschreiten
- [Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/BJNR10C0A0025.html) — 13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027
- [§ 12 TzBfG](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html) — Arbeit auf Abruf, 20 Stunden bei fehlender Festlegung
- [Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze) — 603 € monatlich, 7.236 € jährlich, Abgaben 2026
- [§ 4 TzBfG](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html) — Verbot der Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter

## Weiterführende Seiten

- [Teilzeitvertrag und Abrufarbeit](https://mitarbeitervertraege.io/ratgeber/teilzeit-arbeitsvertrag)
- [Werkstudentenvertrag](https://mitarbeitervertraege.io/ratgeber/werkstudent-arbeitsvertrag)
- [Pflichtangaben nach § 2 NachwG](https://mitarbeitervertraege.io/ratgeber/arbeitsvertrag-pflichtangaben)
- [Arbeitsvertrag erstellen](https://mitarbeitervertraege.io/ratgeber/arbeitsvertrag-erstellen)

## Minijob-Verträge, die die Grenze auch 2027 einhalten

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